Grafik: Nicht jeder sollte jetzt verkaufen – 5 Anzeichen, dass Zuwarten die bessere Entscheidung ist

Nicht jeder sollte jetzt verkaufen. Das ist ein ungewöhnlicher Satz für ein Maklerbüro, aber er ist ehrlich. Wir sehen regelmässig Verkäufe, die unter Zeitdruck beginnen, bevor die Grundlagen stehen – und die dann länger dauern, mehr Nerven kosten und am Ende weniger bringen.

Ob ein Verkauf gelingt, hängt weniger vom Markt ab als von der Vorbereitung. Fünf Anzeichen zeigen zuverlässig, dass es sich lohnt, zuerst die Hausaufgaben zu machen und erst dann zu entscheiden.

Kurz erklärt: Zuwarten ist beim Hausverkauf dann die bessere Entscheidung, wenn die Voraussetzungen für einen geordneten Verkauf fehlen: keine Anschlusslösung, ein Ereignis statt eines Plans, ein nur vermuteter Wert, eine uneinige Familie oder unvollständige Unterlagen. Zuwarten heisst dabei nicht abwarten, sondern die offenen Punkte gezielt klären. Kein guter Grund zum Warten ist dagegen die Hoffnung auf den perfekten Markt- oder Zinsmoment.

Welche fünf Anzeichen sprechen gegen einen sofortigen Verkauf?

1. Es gibt keine Anschlusslösung

Wer verkauft, ohne zu wissen, wo er danach wohnt, verhandelt doppelt unter Druck: beim Verkauf, weil der Übergabetermin zum Problem wird, und beim Kauf oder bei der Miete, weil plötzlich eine Frist läuft. Was stattdessen: Klären Sie zuerst, wie es danach weitergeht – Miete oder Kauf, und falls Kauf, ob die Finanzierung trägt. Eine Anschlusslösung ist erst dann eine, wenn sie ein Objekt mit Adresse ist, nicht eine Idee.

2. Ein Ereignis statt eines Plans

Trennung, Todesfall, Stellenwechsel, ein gesundheitlicher Einschnitt: Viele Verkäufe beginnen mit einem Ereignis. Die ersten Wochen danach sind aber die schlechtesten für einen Grundsatzentscheid. Was stattdessen: Stabilisieren Sie zuerst die Lage, sichern Sie die laufenden Kosten und setzen Sie einen Termin, an dem Sie neu entscheiden. Die Ausnahme: Wenn die Hypothek nicht mehr tragbar ist, wird Warten teuer. Dann gehört das Gespräch mit der Bank an den Anfang, nicht ans Ende.

3. Der Wert ist nur eine Vermutung

«Der Nachbar hat letztes Jahr gut verkauft», «der Online-Rechner sagt …», «der amtliche Wert liegt bei …» – das sind Anhaltspunkte, keine Grundlage. Wer mit einem vermuteten Wert startet, liegt entweder zu tief und verschenkt Geld, oder zu hoch und steht monatelang sichtbar auf den Portalen. Was stattdessen: Lassen Sie den Wert seriös herleiten. Wo Online-Tools an ihre Grenzen stossen, erklären wir im Beitrag Online-Bewertung oder professionelle Bewertung.

4. Die Familie ist sich nicht einig

Ein Verkauf, den nicht alle mittragen, wird zur Belastung – und manchmal zur rechtlichen Hürde. Bei Ehepaaren kann ein Ehegatte das Haus oder die Wohnung der Familie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen veräussern, auch wenn er allein im Grundbuch steht (Art. 169 ZGB). In einer Erbengemeinschaft entscheiden die Erben grundsätzlich gemeinsam (Art. 602 ZGB). Was stattdessen: Schaffen Sie eine gemeinsame Faktengrundlage – neutraler Wert, transparente Zahlen zu allen Optionen. Wie das bei Erben konkret aussieht, zeigt unser Beitrag zur Erbengemeinschaft mit Immobilie.

5. Die Unterlagen sind unvollständig

Eine fehlende Baubewilligung für den Wintergarten, keine Belege zur Heizungssanierung, keine Pläne: Solche Lücken tauchen fast immer dann auf, wenn der Käufer schon am Tisch sitzt. Was stattdessen: Tragen Sie die Unterlagen vor der Vermarktung zusammen und klären Sie offene Punkte mit der Gemeinde. Welche Dokumente am häufigsten fehlen und was das kostet, lesen Sie im Beitrag Fehlende Unterlagen beim Hausverkauf.

Wann hilft Zuwarten nicht?

Zuwarten ist kein Selbstzweck. In folgenden Situationen verbessert es die Lage kaum oder verschlechtert sie sogar:

Zuwarten lohnt sich also nur, wenn Sie die Zeit nutzen, um einen der fünf offenen Punkte zu schliessen. Wer bloss auf bessere Zeiten hofft, verschiebt den Entscheid, ohne ihn besser zu machen.

Wie nutzen Sie die Zeit bis zum Entscheid sinnvoll?

Vorbereitung schlägt Zeitdruck. Bewährt hat sich eine einfache Reihenfolge:

  1. Wert kennen: eine nachvollziehbare Bewertung, auch ohne feste Verkaufsabsicht.
  2. Optionen prüfen: verkaufen, vermieten, an die Kinder übertragen oder behalten und anpassen – jeweils mit Zahlen.
  3. Unterlagen ordnen: Baubewilligungen, Pläne, Sanierungsbelege.
  4. Anschlusslösung konkretisieren: vom Wunsch zum Objekt.
  5. Dann entscheiden – mit einem Datum, nicht irgendwann.

Was bedeutet das für Eigentümer im Seeland?

Das Seeland ist kein einheitlicher Markt. Ein Haus in einer Seegemeinde wie Ipsach oder Mörigen spricht einen anderen Käuferkreis an als ein Einfamilienhaus an der Bahnachse in Lyss, Brügg oder Schüpfen oder ein Bauernhaus in einer Landgemeinde. Entsprechend unterschiedlich sind Vermarktungsdauer und Preisspielraum. Wer weiss, in welchem Teilmarkt die eigene Liegenschaft steht, kann auch besser einschätzen, wie viel Vorlauf ein Verkauf braucht.

Ein Punkt, bei dem Zuwarten tatsächlich Geld sparen kann, ist die Grundstückgewinnsteuer: Im Kanton Bern wird bei einer Besitzdauer von weniger als fünf Jahren ein Zuschlag erhoben, bei längerer Besitzdauer sinkt die Steuer schrittweise. Wer erst vor kurzem gekauft hat, sollte die Steuerfolgen deshalb vorab mit der Steuerverwaltung oder einer Treuhänderin berechnen lassen.

Viele der Fragen in diesem Beitrag stellen sich in besonderem Mass, wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus zu gross wird. Diese Lebensphase behandeln wir separat im Beitrag Haus verkaufen im Alter.

Fazit

Der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf ergibt sich aus Ihrer Situation, nicht aus Schlagzeilen. Solange eines der fünf Anzeichen zutrifft, ist Zuwarten meist die bessere Entscheidung – vorausgesetzt, Sie nutzen die Zeit. Wert kennen. Optionen prüfen. Dann entscheiden.

Häufige Fragen

Ist jetzt ein guter Zeitpunkt, mein Haus zu verkaufen?

Das hängt mehr von Ihrer persönlichen Situation ab als vom Markt. Wenn Anschlusslösung, Wert, Einigkeit in der Familie und Unterlagen geklärt sind, spricht wenig gegen einen Verkauf. Fehlt einer dieser Punkte, lohnt es sich meist, ihn zuerst zu klären.

Kann mein Ehepartner den Verkauf unseres Hauses verhindern?

Handelt es sich um die Wohnung der Familie, braucht es für den Verkauf grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung beider Ehegatten, auch bei Alleineigentum (Art. 169 ZGB). Wird die Zustimmung ohne triftigen Grund verweigert, kann das Gericht angerufen werden. Lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.

Lohnt es sich, auf tiefere Zinsen zu warten?

Selten. Zinsentwicklungen lassen sich nicht zuverlässig vorhersagen, und ob ein Verkauf gelingt, hängt vor allem von Preisfindung, Zustand, Unterlagen und Käuferkreis ab. Wer trotzdem wartet, sollte die laufenden Kosten der Wartezeit ehrlich mitrechnen.

Wie lange sollte ich nach einem Todesfall oder einer Trennung mit dem Verkauf warten?

Eine feste Regel gibt es nicht. Wichtig ist, den Grundsatzentscheid nicht in den ersten Wochen zu fällen, sondern erst, wenn die Lage stabil ist. Rechtliche oder finanzielle Fristen können allerdings früher Handlungsbedarf auslösen.

Quellen und weiterführende Informationen

Verkaufen oder zuwarten? Klären wir es gemeinsam

Wir zeigen Ihnen, was Ihre Liegenschaft heute wert ist und welche Optionen Sie haben – auch dann, wenn am Ende die Empfehlung lautet, noch nicht zu verkaufen. Die Marktwertschätzung kostet ab CHF 690.– (exkl. MWST) und wird bei einem späteren Verkauf über uns von der Provision abgezogen.

Über den Autor: Noah Schärer ist Inhaber und Geschäftsführer der Schärer Immobilien AG in Lyss. Der Betriebsökonom FH mit Hintergrund im Banking hat einen CAS in Immobilienbewertung, ist Mitglied des Schweizerischen Immobilienschätzer-Verbands (SIV) und begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer im Berner Seeland bei Verkauf, Bewertung und Finanzierungsfragen.