
Am Sonntag, 25. Oktober 2026, werden die Uhren in der Schweiz eine Stunde zurückgestellt. Am Tag danach geht die Sonne in Biel bereits um 17.24 Uhr unter, Mitte November kurz vor 17 Uhr, im Dezember gegen 16.40 Uhr. Für Hausverkäufe heisst das: Wer nach Feierabend zur Besichtigung kommt, sieht das Haus im Dunkeln.
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer verschieben den Verkaufsstart deshalb auf den Frühling. Das kann richtig sein. Es muss aber nicht. Mit der richtigen Planung hat eine Besichtigung im Winter sogar Vorteile.
Kurz erklärt: Im Winter bleiben für Besichtigungen unter der Woche kaum Tageslichtstunden. Wer im Herbst oder Winter verkauft, sollte Besichtigungen deshalb auf Samstage und frühe Nachmittage legen, das Haus gezielt beleuchten und warm halten und den Garten mit Fotos aus dem Sommer zeigen. Dafür sehen Käufer im Winter, was im Sommer verborgen bleibt: wie die Heizung arbeitet, ob es zieht und wie hell die Räume an einem trüben Tag sind. Und wer im Winter besichtigt, sucht meistens ernsthaft.
Wann ist es im Herbst und Winter noch hell?
Die Sonnenuntergangszeiten für Biel/Bienne zeigen, wie schnell das Zeitfenster schrumpft (in Lyss geht die Sonne rund eine Minute früher unter):
- 26. Oktober: Sonnenuntergang 17.24 Uhr
- 15. November: Sonnenuntergang 16.56 Uhr
- Um den 10. Dezember: frühester Sonnenuntergang des Jahres, rund 16.40 Uhr
- 21. Dezember: Sonnenaufgang 8.14 Uhr, Sonnenuntergang 16.43 Uhr
Eine Besichtigung um 18 Uhr findet ab Ende Oktober also bei Dunkelheit statt. Für Wohnungen ist das weniger problematisch. Für ein Einfamilienhaus mit Garten, Aussicht oder Seesicht fehlt dann ein wesentlicher Teil dessen, was den Wert ausmacht.
Wie plant man Besichtigungen in der dunklen Jahreszeit?
Termine ins Tageslicht legen
Die erste Besichtigung sollte bei Tageslicht stattfinden, wenn möglich am Samstagvormittag oder am frühen Nachmittag. Abendtermine eignen sich für Zweitbesichtigungen, bei denen die Interessenten das Haus bereits kennen und gezielt Fragen klären wollen. Wer berufstätige Interessenten nicht verlieren will, bietet zwei feste Samstagsfenster pro Monat an und ergänzt sie mit einzelnen Terminen über Mittag.
Licht und Wärme gezielt einsetzen
- Alle Leuchten einschalten, auch in Keller, Treppenhaus und Garage. Defekte Leuchtmittel vorher ersetzen.
- Aussenbeleuchtung an Zugang, Eingang und Sitzplatz prüfen. Der erste Eindruck entsteht im Dunkeln am Gartentor.
- Räume angenehm temperieren, auch selten genutzte Zimmer. Ein kaltes Gästezimmer wirkt kleiner und weckt Fragen zur Heizung.
- Vorhänge und Storen öffnen, solange es hell ist. Bei Dunkelheit wirken geschlossene Vorhänge wohnlicher als schwarze Fensterflächen.
Den Sommer mitbringen
Garten, Terrasse und Aussicht lassen sich im November kaum zeigen. Fotos aus dem Sommer gehören deshalb in die Verkaufsdokumentation und sollten bei der Besichtigung griffbereit sein, gedruckt oder auf einem Tablet. Wer jetzt erst über einen Verkauf im nächsten Jahr nachdenkt, sollte diese Bilder im kommenden Sommer machen lassen. Ein virtueller Rundgang hilft zusätzlich, Interessenten vorab zu qualifizieren.
Bei vermieteten Objekten die Mieter einbeziehen
Mieterinnen und Mieter müssen Besichtigungen dulden, wenn sie rechtzeitig angekündigt werden und zumutbar sind (Art. 257h OR). In der dunklen Jahreszeit fallen die geeigneten Termine aber oft genau in ihre Freizeit am Samstag. Frühzeitig abgesprochene, gebündelte Termine verhindern Konflikte, die sich bei einer Besichtigung schnell auf die Stimmung übertragen.
Welche Vorteile hat eine Besichtigung im Winter?
- Ernsthafte Interessenten: Wer an einem kalten Novembersamstag ein Haus besichtigt, sucht in der Regel tatsächlich und nicht aus Neugier.
- Weniger Konkurrenz: Viele Eigentümer warten mit dem Verkauf auf den Frühling. Im Winter steht ein Objekt deshalb oft mit weniger Alternativen im Markt.
- Die Heizung läuft: Käufer erleben, wie warm das Haus ist, ob es zieht und wie die Heizung arbeitet. Das schafft Vertrauen, wenn Wartungsberichte und Verbrauchszahlen dazu passen.
- Ehrliches Licht: Wie hell ein Wohnzimmer an einem trüben Dezembertag ist, weiss ein Käufer nach der Besichtigung genau. Ein Haus, das auch im Winter überzeugt, überzeugt im Sommer erst recht.
Umgekehrt zeigen sich im Winter auch Schwächen schneller, etwa Kondenswasser an Fenstern oder kühle Aussenwände. Das ist kein Grund, den Verkauf zu verschieben, aber ein Grund, solche Punkte vorher zu kennen und offen anzusprechen. Was Käufer und Banken für ihre Beurteilung brauchen, zeigt unser Beitrag zu den fehlenden Unterlagen beim Hausverkauf.
Sollte man mit dem Verkauf bis zum Frühling warten?
Das hängt weniger von der Jahreszeit ab als von der persönlichen Situation. Vom Erstgespräch bis zur Übergabe dauert ein Hausverkauf meist 4 bis 9 Monate. Wer im Spätherbst oder Winter beginnt, sollte mehr Zeit einrechnen: Von November bis Februar ist es auf dem Markt ruhiger, und es kann länger dauern, bis die passende Käuferschaft gefunden ist. Wer im Frühling verkaufen will, beginnt deshalb jetzt mit Bewertung, Unterlagen und Dokumentation. Wer dagegen einen Anschlusstermin hat, etwa eine neue Wohnung, kann auch im Winter erfolgreich verkaufen.
Die eigentliche Frage ist nicht, ob Winter oder Frühling, sondern ob Preis, Unterlagen und Präsentation bereit sind. Mehr dazu in unseren Beiträgen Verkaufspreis festlegen und 5 Anzeichen, dass Zuwarten besser ist.
Wer früh startet, findet die Käuferschaft oft auch früh und kann den Übergabetermin trotzdem später ansetzen. Wie ein Verkauf Schritt für Schritt abläuft, zeigt unser Ratgeber Hausverkauf im Kanton Bern: Ablauf in 8 Schritten.
Fazit
Nach der Zeitumstellung braucht ein Hausverkauf mehr Planung: Termine bei Tageslicht, gute Beleuchtung, ein warmes Haus und Bilder aus dem Sommer. Wer das berücksichtigt, verkauft auch im Winter erfolgreich, oft an Käufer, die genau wissen, was sie wollen.
Häufige Fragen
Lohnt es sich, ein Haus im Winter zu verkaufen?
Ja, wenn Preis, Unterlagen und Präsentation stimmen. Im Winter sind weniger Objekte auf dem Markt, und Interessenten suchen meist ernsthaft. Wichtig ist, Besichtigungen bei Tageslicht anzubieten und Garten und Aussenbereich mit Sommerfotos zu zeigen.
Wann ist die Zeitumstellung 2026?
In der Nacht auf Sonntag, 25. Oktober 2026, werden die Uhren in der Schweiz von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt. Danach geht die Sonne im Seeland Ende Oktober gegen 17.25 Uhr unter, im Dezember gegen 16.40 Uhr.
Müssen Mieter Besichtigungen im Winter zulassen?
Mieterinnen und Mieter müssen Besichtigungen dulden, wenn sie rechtzeitig angekündigt werden und zumutbar sind (Art. 257h OR). Am besten werden die Termine früh abgesprochen und gebündelt.
Quellen und weiterführende Informationen
- timeanddate.de: Sonnenaufgang und Sonnenuntergang in Biel/Bienne
- Obligationenrecht (OR), Art. 257h: Duldungspflicht der Mieterschaft
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Über den Autor: Noah Schärer ist Inhaber und Geschäftsführer der Schärer Immobilien AG in Lyss. Der Betriebsökonom FH mit Hintergrund im Banking hat einen CAS in Immobilienbewertung, ist Mitglied des Schweizerischen Immobilienschätzer-Verbands (SIV) und begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer im Berner Seeland bei Verkauf, Bewertung und Finanzierungsfragen.