Erbschaft & Erbteilung

Immobilie geerbt: bewerten, übernehmen oder verkaufen

Sie haben eine Immobilie geerbt? Dann stehen wichtige Entscheidungen an – oft zusammen mit Geschwistern oder weiteren Erben. Wir schaffen mit einer neutralen Bewertung eine faire Grundlage und begleiten Sie bis zur Lösung, die für alle stimmt.

Kurz erklärt: Nach einem Erbfall braucht es zuerst einen realistischen Wert der Immobilie – für die Erbteilung, für allfällige Auszahlungen und für den Entscheid, ob jemand übernimmt, vermietet oder verkauft. Eine unabhängige Verkehrswertschätzung schafft die gemeinsame Grundlage, auf die sich alle Erbinnen und Erben stützen können.

Ihre Möglichkeiten

Drei Wege für die geerbte Immobilie

Welcher Weg passt, hängt von den finanziellen Möglichkeiten, den persönlichen Wünschen und dem Zustand der Liegenschaft ab. Oft lohnt es sich, die Varianten nüchtern nebeneinander zu stellen.

Luftaufnahme Seedorf bei Aarberg mit Dorf und Feldern

Übernahme durch eine Person

Eine Erbin oder ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die übrigen aus. Entscheidend sind ein fairer Anrechnungswert und die Frage, ob die Finanzierung tragbar ist.

Verkauf

Die Liegenschaft wird verkauft und der Erlös nach Abzug von Hypothek und Kosten geteilt. Dafür braucht es grundsätzlich die Zustimmung aller Erbinnen und Erben.

Behalten oder vermieten

Die Erben behalten die Immobilie gemeinsam, etwa als Renditeobjekt. Das funktioniert, wenn Verantwortlichkeiten, Kosten und ein späterer Ausstieg klar geregelt sind.

Ablauf

So gehen wir gemeinsam vor

01

Überblick verschaffen

Wir besprechen die Ausgangslage und sichten die Unterlagen: Erbbescheinigung, Grundbuchauszug, Pläne, Gebäudeversicherung und bestehende Hypothek.

02

Verkehrswert ermitteln

Wir bewerten die Liegenschaft nachvollziehbar und unabhängig – als faire Basis für die Erbteilung und für alle weiteren Schritte.

03

Varianten vergleichen

Übernahme, Verkauf oder Behalten: Wir zeigen auf, was jede Variante finanziell bedeutet, und moderieren auf Wunsch das Gespräch unter den Erben.

04

Finanzierung prüfen

Soll jemand übernehmen, klären wir mit unserem Bankennetzwerk, ob die Übernahme tragbar ist und wie die Auszahlung finanziert werden kann.

05

Verkauf begleiten

Entscheiden Sie sich für einen Verkauf, übernehmen wir Vermarktung, Käuferprüfung und Verhandlung – öffentlich oder diskret.

06

Abschluss beim Notariat

Wir bereiten den Vertrag mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Beurkundung und zur Übergabe.

Gut zu wissen

Worauf Sie im Erbfall achten sollten

  • Gemeinsame Entscheide: Bis zur Erbteilung gehört die Immobilie der Erbengemeinschaft gemeinsam. Wichtige Entscheide wie ein Verkauf brauchen grundsätzlich die Zustimmung aller.
  • Laufende Kosten: Hypothekarzinsen, Unterhalt, Versicherungen und Nebenkosten laufen weiter – auch wenn die Liegenschaft leer steht.
  • Erbschaftssteuer: Im Kanton Bern sind Ehegatten, eingetragene Partner und direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben gelten Sätze je nach Verwandtschaftsgrad.
  • Grundstückgewinnsteuer: Der Erbgang selbst löst in der Regel keine Grundstückgewinnsteuer aus – sie wird aufgeschoben. Wer eine Immobilie geerbt hat, zahlt sie deshalb erst bei einem späteren Verkauf. Die Berechnung sollte früh geklärt werden, weil sie den Nettoerlös beeinflusst.
  • Rechte im Grundbuch: Wohnrechte, Nutzniessungen oder Dienstbarkeiten wirken sich auf Wert und Verkäuflichkeit aus.

Bei erb- und steuerrechtlichen Fragen arbeiten wir mit Notariaten und Steuerfachleuten aus der Region zusammen. Unsere Einschätzungen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Warum Schärer Immobilien

Neutral bewerten, fair begleiten

In Erbfällen treffen oft unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Wir verstehen uns als neutrale Fachstelle: Wir bewerten nachvollziehbar, erklären verständlich und behalten das Ziel im Blick – eine Lösung, die für alle Beteiligten tragbar ist.

Noah Schärer ist Mitglied im Schweizerischen Immobilienschätzer-Verband (SIV), verfügt über ein CAS Immobilienbewertung und bringt Erfahrung aus dem Banking mit. So verbinden wir Bewertung, Verkauf und Finanzierung aus einer Hand.

Lara Schärer, Lukas Pauli und Noah Schärer im Gespräch am Besprechungstisch der Schärer Immobilien AG in Lyss

Unsere Leistungen im Erbfall

  • Verkehrswertschätzung als Basis für die Erbteilung
  • Moderation und Variantenvergleich unter den Erben
  • Finanzierungsprüfung bei einer Übernahme
  • Verkauf – öffentlich oder diskret
  • Koordination mit Notariat und Fachleuten

Häufige Fragen

Fragen zur Immobilie im Erbfall

Braucht es für eine Erbteilung eine Verkehrswertschätzung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Sobald jedoch eine Person die Immobilie übernimmt oder sich die Erben über den Wert nicht einig sind, ist eine unabhängige Verkehrswertschätzung die fairste Grundlage. Sie schützt vor Streit und schafft Transparenz für alle.

Eine ausführliche Verkehrswertschätzung mit schriftlichem Gutachten beginnt bei CHF 1’800.– (exkl. MWST). Für Mehrfamilienhäuser, Renditeobjekte oder Bauland erstellen wir eine individuelle Offerte. Mehr zur Immobilienbewertung.

Grundsätzlich ja. Bis zur Erbteilung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam. Je nach Situation, zum Beispiel bei einer Willensvollstreckung, gelten besondere Regeln – dazu beraten Notariat oder Anwältin bzw. Anwalt.

Ja, das ist häufig. Wichtig sind ein fairer Anrechnungswert und eine tragbare Finanzierung. Wir prüfen mit Ihnen Eigenmittel und Tragbarkeit und stellen den Kontakt zu passenden Finanzierungspartnern her. Mehr zur Finanzierungsberatung.

Der Erbgang selbst löst in der Regel keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird aufgeschoben. Wird die Immobilie später verkauft, wird der Gewinn besteuert. Wie hoch die Steuer ausfällt, sollte vor einem Verkauf mit einer Steuerfachperson geklärt werden.

In der Regel nicht. Wichtig ist, dass laufende Kosten wie Hypothekarzinsen, Versicherungen und Unterhalt bezahlt werden und jemand zur Liegenschaft schaut. Sinnvoll ist, zuerst den Wert zu kennen und die Varianten dann in Ruhe zu vergleichen. Eine Frist gilt, wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten: Das ist grundsätzlich nur innert drei Monaten möglich – dazu berät Sie das Notariat.

Im Kanton Bern erben Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Nachkommen steuerfrei. Für andere Erbinnen und Erben – etwa Geschwister, Nichten, Neffen oder Konkubinatspartner – fällt über einem Freibetrag Erbschaftssteuer an; die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Details erfahren Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern oder einer Steuerfachperson.

Das kommt häufiger vor, als man denkt. Eine neutrale Bewertung versachlicht die Diskussion oft deutlich. Auf Wunsch moderieren wir das Gespräch und zeigen auf, was die einzelnen Varianten finanziell bedeuten. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Erbin und jeder Erbe die Teilung verlangen – im äussersten Fall über das Gericht. Rechtliche Fragen klären Sie mit dem Notariat oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

Ja, dafür braucht es aber das Einverständnis der Erbengemeinschaft. Bedenken Sie, dass ein Mietverhältnis einen späteren Verkauf beeinflussen kann. Befristete Lösungen oder klare Kündigungsfristen sind deshalb oft sinnvoll. Wir beraten Sie gerne dazu.

Sprechen wir über Ihre Situation

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten die nächsten Schritte klären? Im unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage – vertraulich und persönlich.

Lieber per E-Mail? Schreiben Sie uns an info@schaerer-immo.ch.