
Eine neue Stelle in Zürich, die Rückkehr in die Romandie, ein Umzug ins Ausland oder näher zur Familie: Wer wegzieht, verkauft seine Liegenschaft selten in Ruhe. Die Aufmerksamkeit gilt dem Neuanfang, der Verkauf läuft nebenher. Genau dort entstehen die teuersten Fehler.
Drei Punkte werden dabei regelmässig unterschätzt: das Timing zwischen Verkauf und neuem Wohnort, die Übergabe der Liegenschaft und die Finanzierung – samt Steuern und laufender Hypothek. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt.
Kurz erklärt: Wer wegen eines Wegzugs verkauft, sollte zuerst die Reihenfolge klären: erst verkaufen, erst kaufen oder beides koordiniert. Danach folgen ein realistischer Marktwert, ein passender Übergabetermin im Kaufvertrag, eine Lösung für die laufende Hypothek und die Frage, ob die Grundstückgewinnsteuer wegen einer Ersatzbeschaffung aufgeschoben werden kann. Im Kanton Bern ist das nur bei dauernd und ausschliesslich selbstgenutztem Wohneigentum und einem Ersatzobjekt in der Schweiz möglich.
Erst verkaufen oder erst kaufen?
Die Frage klingt banal, entscheidet aber über Risiko und Verhandlungsposition.
Erst verkaufen
Sie kennen Ihren Erlös und haben finanziell Klarheit. Dafür brauchen Sie eine Zwischenlösung, falls das neue Zuhause noch nicht bereitsteht, etwa eine Mietwohnung. Ein später Übergabetermin verschafft Luft, schränkt aber den Kreis der Käufer ein, die so lange warten können.
Erst kaufen
Sie sichern sich das neue Objekt, tragen aber für eine gewisse Zeit zwei Liegenschaften. Die Bank prüft dann, ob Sie beide Belastungen gleichzeitig tragen können, oder sie bietet eine Überbrückungsfinanzierung an, die in der Regel an einen realistischen Verkaufswert der bisherigen Liegenschaft geknüpft ist. Ohne verlässlichen Marktwert wird das schwierig. Wie Banken rechnen, erklären wir im Beitrag Tragbarkeit: Wer kann sich Ihr Haus leisten?
Koordiniert
Oft ist eine abgestimmte Planung die beste Lösung: Bewertung und Verkaufsvorbereitung starten, bevor der Kaufvertrag für das neue Objekt unterschrieben ist, und beide Übergabetermine werden aufeinander abgestimmt. Bei einem Wegzug ins Ausland stellt sich die Frage anders. Dort geht es meist nur um den Verkauf, dafür häufig aus der Ferne.
Wie wird die Übergabe koordiniert?
Im Kaufvertrag wird der Tag des Besitzantritts festgelegt. Ab diesem Tag gehen in der Regel Nutzen und Gefahr auf die Käuferschaft über; bis dahin tragen Sie als Verkäufer Unterhalt, Versicherungen und Risiken. Der Termin sollte zu Ihrem Umzug passen – und zur Käuferschaft, die oft selbst eine Wohnung kündigen oder eine andere Liegenschaft verkaufen muss.
- Kündigungsfristen und Bezugstermin am neuen Wohnort früh abgleichen.
- Puffer einplanen: Finanzierungszusage, Beurkundung und Grundbucheintrag brauchen Zeit.
- Ist die Liegenschaft vermietet, geht das Mietverhältnis mit dem Eigentum grundsätzlich auf die Käuferschaft über (Art. 261 OR). Das beeinflusst Käuferkreis und Preis und sollte vor der Vermarktung geklärt sein.
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselliste und Zustand vorbereiten.
Kann ich meine Liegenschaft aus der Ferne verkaufen?
Ja, mit guter Vorbereitung. Wichtig sind Vertretung, Zugang und Unterlagen:
- Vollmacht: Für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags können Sie sich vertreten lassen. In der Regel braucht es dafür eine beglaubigte Vollmacht; bei Unterzeichnung im Ausland kann zusätzlich eine Apostille nötig sein. Klären Sie Form und Inhalt früh mit dem Notariat.
- Schlüssel und Besichtigungen: Wer führt Besichtigungen durch, wer kontrolliert die Liegenschaft, wer ist Ansprechperson für Handwerker? Diese Rollen sollten klar verteilt sein.
- Unterlagen digital: Grundbuchauszug, Pläne, Gebäudeversicherungsausweis, Belege zu Sanierungen und bei Stockwerkeigentum Reglement und Protokolle sollten vor dem Wegzug digital vorliegen. Welche Dokumente genau gebraucht werden, zeigt unser Beitrag zu den Unterlagen für den Immobilienverkauf.
Entscheidend ist, dass Sie trotz Distanz informiert bleiben: regelmässige Rückmeldungen zu Anfragen und Besichtigungen und klar vereinbarte Entscheidungswege für die Preisverhandlung.
Aus unserer Praxis: Verkäufe nach einem Wegzug begleiten wir regelmässig – etwa für Eigentümer, die zurück nach Deutschland gezogen sind, oder für ein Paar, das seine Eigentumswohnung im Seeland verkauft hat, weil es ins Elternhaus zog. Mit einer Vollmacht lassen sich Besichtigungen, Verhandlungen und Organisation gut aus der Ferne lösen. Aufwendiger ist die Beurkundung: Dafür braucht es eine spezielle Vollmacht in der Form, die das Notariat verlangt. Planen Sie dafür genügend Vorlauf ein, besonders wenn Sie im Ausland unterzeichnen.
Worauf achten bei einer leerstehenden Liegenschaft?
Ziehen Sie vor dem Verkauf aus, steht das Haus oder die Wohnung oft mehrere Monate leer. Das hat praktische und finanzielle Folgen:
- Versicherungen informieren: Gebäudeversicherung (im Kanton Bern die GVB), Hausrat- und Haftpflichtversicherung auf den Leerstand ansprechen; manche Policen enthalten dazu Bestimmungen.
- Heizung und Wasser: Im Winter Frostschäden vermeiden, die Heizung nicht ganz abstellen und regelmässig kontrollieren lassen.
- Pflege: Garten, Briefkasten, Lüften. Eine vernachlässigt wirkende Liegenschaft signalisiert Zeitdruck.
- Präsentation: Leere Räume wirken oft kleiner und kühler. Gute Fotos vor dem Auszug oder eine zurückhaltende Möblierung helfen.
Welche Steuern und Kosten sollten Sie früh prüfen?
Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung im Kanton Bern
Auf dem Gewinn aus dem Verkauf wird die Grundstückgewinnsteuer fällig. Das bernische Steuergesetz sieht einen Aufschub vor, wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum verkaufen und den Erlös in neues selbstgenutztes Wohneigentum investieren. Gemäss Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Bern gelten unter anderem diese Voraussetzungen:
- Die verkaufte Liegenschaft wurde dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt; vermietete Objekte und Zweitwohnungen sind ausgeschlossen.
- Auch das Ersatzobjekt wird dauernd und ausschliesslich selbst bewohnt.
- Die Ersatzbeschaffung erfolgt innert angemessener Frist; als Richtwert gelten zwei Jahre, bei nachgewiesenen besonderen Umständen bis vier Jahre.
- Das Ersatzobjekt liegt in der Schweiz. Ein Kauf im Ausland berechtigt nicht zum Aufschub.
- Wird nur ein Teil des Erlöses reinvestiert, wird der nicht reinvestierte Teil sofort besteuert.
Für einen Wegzug ins Ausland heisst das: In der Regel wird die Grundstückgewinnsteuer mit dem Verkauf fällig. Bei einem Umzug in einen anderen Kanton ist ein Aufschub grundsätzlich möglich, die Abwicklung zwischen den Kantonen ist aber anspruchsvoll. Lassen Sie Ihre Situation vor dem Verkauf von der Steuerverwaltung oder einer Treuhandstelle prüfen.
Festhypothek und Vorfälligkeitsentschädigung
Läuft Ihre Festhypothek noch mehrere Jahre, verlangt die Bank bei vorzeitiger Auflösung in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie richtet sich nach der Zinsdifferenz zwischen vereinbartem Satz und aktuellem Marktzins, der Restlaufzeit und der Hypothekarsumme; dazu kommen Gebühren. Bei mehreren Jahren Restlaufzeit können rasch fünfstellige Beträge entstehen.
Mögliche Alternativen sind die Übertragung der Hypothek auf das neue Objekt, die Übernahme durch die Käuferschaft oder ein Verkaufszeitpunkt nahe am Ablauf. Die ersten beiden Varianten setzen das Einverständnis der Bank voraus, die Übernahme zusätzlich jenes der Käuferschaft. Klären Sie die Konditionen, bevor Sie einen Übergabetermin festlegen. Unsere Finanzierungsberatung unterstützt Sie dabei.
Warum ist der Marktwert bei einem Wegzug so wichtig?
Ein realistischer Marktwert ist die Grundlage für fast alle anderen Entscheide: für die Überbrückungsfinanzierung, die Tragbarkeit des neuen Objekts, die Steuerplanung und den Zeitplan. Wer unter Zeitdruck mit einem zu hohen Preis startet, verliert Wochen und Verhandlungsspielraum und muss später oft aus einer schwächeren Position reduzieren. Wie ein Preis sauber hergeleitet wird, erklären wir unter Verkaufspreis festlegen.
Im Seeland begleiten wir Wegzüge in alle Richtungen: Familien, die von Lyss oder Aarberg näher an einen Arbeitsort im Raum Bern oder Zürich ziehen, Eigentümer aus Biel/Bienne oder Nidau, die in die Romandie zurückkehren, oder Paare, die nach der Pensionierung ins Ausland gehen. Gemeinsam ist allen, dass der Verkauf neben einem Umzug funktionieren muss. Dazu kommt: Die Märkte unterscheiden sich schon auf wenigen Kilometern, etwa zwischen Seegemeinden wie Ipsach, Orten an der Bahnachse wie Brügg und ländlicheren Gemeinden. Eine Bewertung mit Ortskenntnis schafft die nötige Sicherheit; unsere Marktwertschätzung ab CHF 690.– (exkl. MWST) wird bei einem Verkauf über uns von der Provision abgezogen.
Fazit
Ein Verkauf wegen Wegzug gelingt, wenn Timing, Übergabe und Finanzierung zusammen geplant werden – und nicht nacheinander unter Zeitdruck. Klären Sie früh die Reihenfolge von Kauf und Verkauf, die Bedingungen Ihrer Hypothek und die steuerlichen Folgen, und starten Sie mit einem realistischen Marktwert.
Häufige Fragen
Muss ich bei einem Wegzug ins Ausland Grundstückgewinnsteuer bezahlen?
In der Regel ja. Ein Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung ist im Kanton Bern nur möglich, wenn das neue, selbstgenutzte Wohneigentum in der Schweiz liegt. Die Höhe der Steuer hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab; lassen Sie sie vorab von der Steuerverwaltung oder einer Treuhandstelle berechnen.
Muss ich für die Beurkundung persönlich anwesend sein?
Nicht zwingend. Sie können sich mit einer Vollmacht vertreten lassen, die in der Regel beglaubigt sein muss. Wird sie im Ausland unterzeichnet, kann zusätzlich eine Apostille nötig sein. Die Einzelheiten klärt das beurkundende Notariat.
Was kostet es, eine Festhypothek beim Verkauf vorzeitig aufzulösen?
Das hängt von der Zinsdifferenz zum aktuellen Marktzins, der Restlaufzeit und der Hypothekarsumme ab; dazu kommen Gebühren. Prüfen Sie Alternativen wie die Übertragung auf ein neues Objekt oder die Übernahme durch die Käuferschaft, bevor Sie den Verkaufszeitpunkt festlegen.
Soll ich die Liegenschaft nach dem Wegzug lieber vermieten?
Das kann sinnvoll sein, bringt aber Pflichten als Vermieter aus der Distanz, Verwaltungsaufwand und ein Mietverhältnis, das bei einem späteren Verkauf auf den Käufer übergeht. Zudem ist eine vermietete Liegenschaft nicht mehr selbstgenutzt, was einen späteren Steueraufschub wegen Ersatzbeschaffung in der Regel ausschliesst. Rechnen Sie beide Varianten vorher durch.
Quellen und weiterführende Informationen
- Steuerverwaltung des Kantons Bern: Merkblatt E – Ersatzbeschaffung und Eigentumswechsel unter Ehegatten (PDF)
- Steuerverwaltung des Kantons Bern: Kauf und Verkauf einer Liegenschaft
- Obligationenrecht, Art. 261 OR (Fedlex)
- UBS: Vorfälligkeitsentschädigung – was kostet das vorzeitige Auflösen einer Hypothek?
Wegzug geplant? Verkauf frühzeitig planen
Wir stimmen Bewertung, Vermarktung, Übergabetermin und Finanzierung auf Ihren Umzug ab – und halten Sie auch aus der Distanz auf dem Laufenden. Gespräche führen wir auf Deutsch oder Französisch.
Über den Autor: Noah Schärer ist Inhaber und Geschäftsführer der Schärer Immobilien AG in Lyss. Der Betriebsökonom FH mit Hintergrund im Banking hat einen CAS in Immobilienbewertung, ist Mitglied des Schweizerischen Immobilienschätzer-Verbands (SIV) und begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer im Berner Seeland bei Verkauf, Bewertung und Finanzierungsfragen.