
Ein Immobilienverkauf beginnt nicht erst mit dem Inserat. Bevor Fotos erstellt, Interessenten angeschrieben und Besichtigungen organisiert werden, sollten die wichtigsten Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammengetragen und geprüft werden.
Eine vollständige Dokumentation schafft Vertrauen, reduziert Rückfragen und erleichtert sowohl Kaufinteressenten als auch deren Banken die Prüfung.
Kurz erklärt: Für einen Immobilienverkauf werden typischerweise Grundbuchinformationen, Pläne, Flächenangaben, Gebäudeversicherungsdaten, Angaben zum Zustand und Nachweise über Renovationen benötigt. Bei Stockwerkeigentum, vermieteten Objekten oder Bauland kommen weitere Unterlagen hinzu.
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt von der Objektart und der konkreten Ausgangslage ab.
Warum vollständige Unterlagen wichtig sind
Eine gute Verkaufsdokumentation muss nicht möglichst umfangreich sein. Sie muss die entscheidenden Fragen korrekt und verständlich beantworten.
Kaufinteressenten möchten insbesondere wissen:
- Was gehört genau zur Immobilie?
- Welche Flächen stehen zur Verfügung?
- Welche Rechte oder Belastungen bestehen?
- Welche Renovationen wurden vorgenommen?
- Welche Investitionen sind absehbar?
- Wie hoch sind Nebenkosten und laufende Ausgaben?
- Gibt es Einschränkungen oder Entwicklungsmöglichkeiten?
Fehlen wichtige Informationen, entsteht Unsicherheit. Diese wirkt sich häufig auf die Entscheidungsbereitschaft und die spätere Preisverhandlung aus.
Die wichtigsten Unterlagen für den Immobilienverkauf
Aktueller Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug gehört zu den zentralen Unterlagen eines Immobilienverkaufs.
Ein Vollauszug enthält im Kanton Bern Angaben zu Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vormerkungen, Anmerkungen und Pfandrechten.
Relevant können beispielsweise sein:
- Wegrechte
- Wohnrechte
- Nutzniessung
- Näherbaurechte
- Baurechte
- Kaufs- und Vorkaufsrechte
- Grundpfandrechte
Nicht jede Information aus dem vollständigen Grundbuchauszug gehört in ein öffentliches Verkaufsdossier. Die Einträge sollten aber vor dem Verkauf geprüft und richtig eingeordnet werden.
Kataster- oder Situationsplan
Der Situationsplan zeigt das Grundstück, die Gebäude, die Grenzen und die nähere Umgebung.
Er hilft Interessenten dabei, Grundstücksform, Zufahrt, Abstände und Lage der Bauten zu verstehen.
Bei Bauland und Entwicklungsgrundstücken sind zusätzlich der Zonenplan, der Erschliessungsstand und die geltenden baurechtlichen Grundlagen wichtig. Die offiziellen Schweizer Behördeninformationen nennen Grundbuch, Kataster, Zonenplan, Vermessung und Erschliessung als wesentliche Grundstücksinformationen.
Grundrisse und Flächenangaben
Grundrisse gehören zu den meistbeachteten Dokumenten eines Immobilienverkaufs.
Sie sollten möglichst:
- gut lesbar
- aktuell
- korrekt beschriftet
- mit nachvollziehbaren Flächenangaben versehen sein
Bei älteren Häusern stimmen vorhandene Pläne nicht immer mit dem heutigen Zustand überein. Wurden Wände entfernt, Räume umgenutzt oder Anbauten erstellt, sollte geprüft werden, ob eine Aktualisierung nötig ist.
Ungeprüfte Flächen sollten nicht als verbindliche Werte dargestellt werden.
Angaben der Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherungsunterlagen enthalten wichtige Informationen zum versicherten Gebäude.
Der darin ausgewiesene Versicherungswert ist allerdings nicht mit dem Marktwert gleichzusetzen. Er dient einem anderen Zweck und berücksichtigt beispielsweise die Lage und die aktuelle Nachfrage nicht gleich wie eine Immobilienbewertung.
Baubeschrieb und Baubewilligungen
Wenn vorhanden, sind folgende Dokumente hilfreich:
- ursprünglicher Baubeschrieb
- Baubewilligungen
- Abnahmeunterlagen
- Unterlagen zu An- und Umbauten
- Bewilligungen für Wintergärten oder Dachausbauten
- Unterlagen zu Solaranlagen und Wärmepumpen
Gerade bei älteren Immobilien sollte geprüft werden, ob grössere Veränderungen dokumentiert und bewilligt wurden.
Übersicht über Renovationen
Eine nachvollziehbare Renovationsliste hilft Interessenten, den Zustand besser einzuschätzen.
Sie sollte möglichst enthalten:
- Jahr der Massnahme
- ausgeführte Arbeiten
- beteiligte Fachunternehmen
- vorhandene Rechnungen
- Garantien oder Wartungsnachweise
Typische Positionen sind Dach, Fenster, Heizung, Fassade, Küche, Badezimmer, Leitungen und Elektroinstallationen.
Energie- und Heizungsangaben
Zu den hilfreichen Angaben gehören:
- Heizsystem
- Alter der Heizung
- Energieverbrauch
- Heiz- und Stromrechnungen
- Solaranlagen
- vorhandener GEAK oder GEAK Plus
- bekannte Sanierungsplanungen
Der GEAK beschreibt den energetischen Zustand eines Gebäudes. Der GEAK Plus enthält darüber hinaus Vorschläge für mögliche energetische Sanierungen.
Nicht jede Immobilie verfügt über einen solchen Ausweis. Für Käufer sind die voraussichtlichen Energie- und Sanierungskosten dennoch zunehmend relevant.
Zusätzliche Unterlagen bei Stockwerkeigentum
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird nicht nur die Wohnung selbst übertragen. Die Käuferschaft beteiligt sich auch an der gemeinschaftlichen Liegenschaft.
Zusätzlich benötigt werden häufig:
- Begründungsakt des Stockwerkeigentums
- Stockwerkeigentumsreglement
- Wertquote
- Sondernutzungsrechte
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- aktuelle Jahresrechnung
- Budget
- Stand des Erneuerungsfonds
- Nebenkostenabrechnungen
- Angaben zu geplanten Sanierungen
- Versicherungsinformationen der Gemeinschaft
Besonders aufschlussreich sind die Versammlungsprotokolle. Sie zeigen, ob grössere Sanierungen, Konflikte oder ausserordentliche Ausgaben besprochen wurden.
Auch die Höhe des Erneuerungsfonds sollte immer im Verhältnis zum Zustand und zu den geplanten Arbeiten der Gesamtliegenschaft beurteilt werden.
Zusätzliche Unterlagen bei vermieteten Immobilien
Bei Mehrfamilienhäusern und vermieteten Wohnungen stehen die Mietverhältnisse und Erträge im Vordergrund.
Typischerweise werden benötigt:
- Mietverträge
- aktueller Mieterspiegel
- Nettomietzinse
- Nebenkosten
- Mietzinsdepots
- Leerstände
- Kündigungen
- Betriebskosten
- Unterhalts- und Investitionsübersicht
- Service- und Hauswartungsverträge
Personendaten der Mieterschaft dürfen nicht unkontrolliert an sämtliche Interessenten weitergegeben werden. Für eine erste Dokumentation sollten entsprechende Angaben anonymisiert werden.
Detaillierte Unterlagen werden erst ernsthaften und ausreichend qualifizierten Interessenten zugänglich gemacht.
Zusätzliche Unterlagen bei Bauland
Bei Bauland reicht ein Grundbuchauszug allein nicht aus.
Relevant sind insbesondere:
- Zonenplan
- Baureglement
- zulässige Nutzung
- Ausnützungs- oder Geschossflächenreserven
- Erschliessungsstand
- Leitungspläne
- Dienstbarkeiten
- Altlasteninformationen
- bestehende Projektstudien
- mögliche Schutzvorgaben
- allfällige Mehrwertabgaben
Ein theoretisch zulässiges Bauvolumen bedeutet noch nicht, dass jedes gewünschte Projekt realisiert werden kann. Grundstücksform, Abstände, Zufahrt und kommunale Vorgaben müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Persönliche Unterlagen der Eigentümer
Spätestens für die Vorbereitung des Kaufvertrags benötigt das Notariat Angaben zu den beteiligten Personen.
Je nach Situation können dazu gehören:
- Identitätsnachweise
- Zivilstand
- Wohnadresse
- Vollmachten
- Erbscheine
- Erbteilungsverträge
- Vertretungsnachweise von Gesellschaften
- Unterlagen aus einer Scheidung
Diese Dokumente gehören nicht in die öffentliche Verkaufsdokumentation.
Ein Grundstückkaufvertrag muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden. Der Eigentumsübergang wird anschliessend im Grundbuch vollzogen.
Welche Unterlagen gehören nicht ins öffentliche Dossier?
Eine ausführliche Dokumentation bedeutet nicht, dass alle vorhandenen Daten öffentlich verteilt werden sollten.
Nicht allgemein zugänglich gemacht werden sollten beispielsweise:
- Ausweiskopien
- private Bankunterlagen
- vollständige Hypothekarverträge
- Steuererklärungen
- ungeschwärzte Mieterdaten
- vertrauliche Erb- oder Scheidungsdokumente
- Alarmcodes oder Sicherheitsinformationen
Sensible Informationen sollten nur weitergegeben werden, wenn sie für die konkrete Prüfung erforderlich sind.
Wo erhält man fehlende Dokumente?
Je nach Unterlage sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- Grundbuchauszug: Grundbuchamt
- Situationsplan: Gemeinde, Vermessungsstelle oder Geoportal
- Baubewilligungen: kommunale Bauverwaltung
- Gebäudeversicherungsangaben: Gebäudeversicherung
- Stockwerkeigentumsunterlagen: Verwaltung
- alte Pläne: Gemeinde, Architekt oder frühere Eigentümer
- Finanzierungsangaben: Bank
- Mietunterlagen: Eigentümer oder Verwaltung
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Dokumente sind kein Grund, den Verkauf vollständig aufzuschieben.
Sinnvoll ist zunächst eine Bestandsaufnahme:
- Welche Unterlagen sind vorhanden?
- Welche Dokumente sind veraltet?
- Was muss zwingend neu beschafft werden?
- Welche Angaben müssen fachlich überprüft werden?
- Welche offenen Punkte müssen transparent kommuniziert werden?
Manche Unterlagen lassen sich kurzfristig bestellen. Bei fehlenden oder ungenauen Grundrissen kann eine Neuaufnahme sinnvoll sein. Baurechtliche Fragen sollten gegebenenfalls mit der zuständigen Gemeinde geklärt werden.
Wichtig ist, Unsicherheiten nicht zu verschweigen. Eine ehrliche Erklärung schafft mehr Vertrauen als eine scheinbar vollständige Dokumentation, die sich später als falsch herausstellt.
Wann sollte die Vorbereitung beginnen?
Idealerweise werden die Unterlagen bereits vor der Festlegung des Angebotspreises geprüft.
Sie können wertrelevante Informationen enthalten. Ein Wohnrecht, eine Ausnützungsreserve, ein bevorstehender Heizungsersatz oder ein ungenügend finanzierter Erneuerungsfonds beeinflussen sowohl die Bewertung als auch die Verkaufsstrategie.
Wer erst nach der Veröffentlichung des Inserats mit der Beschaffung beginnt, verliert Zeit und riskiert widersprüchliche Angaben.
Fazit
Eine gute Verkaufsdokumentation stellt die wesentlichen Informationen korrekt, verständlich und nachvollziehbar bereit.
Für ein Haus oder eine Wohnung sollten mindestens Grundbuchinformationen, Pläne, Flächen, Versicherungsangaben, Renovationen und technische Eckdaten geprüft werden.
Je nach Objekt kommen zusätzliche Stockwerkeigentums-, Miet-, Bauland- oder Notariatsunterlagen hinzu.
Häufige Fragen
Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?
Eine feste Frist gibt es nicht. Für die Verkaufsdokumentation sollte der Auszug aber aktuell sein, damit Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte dem heutigen Stand entsprechen. Für den Kaufvertrag arbeitet das Notariat ohnehin mit den aktuellen Grundbuchdaten.
Braucht es beim Hausverkauf im Kanton Bern oder Solothurn einen GEAK?
Nein. In den Kantonen Bern und Solothurn ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) beim Verkauf nicht vorgeschrieben. Pflicht ist er bei einer Handänderung vor allem in Westschweizer Kantonen wie Freiburg, Waadt oder Neuenburg. Auch ohne Pflicht kann ein GEAK sinnvoll sein: Kaufinteressenten und Banken erhalten damit eine nachvollziehbare Grundlage zu Energieverbrauch und Sanierungsbedarf. Da sich kantonale Vorgaben ändern können, lohnt sich vor dem Verkauf ein kurzer Blick auf die Informationen der zuständigen kantonalen Energiefachstelle.
Wer beschafft fehlende Unterlagen?
Grundsätzlich die Eigentümerschaft. Viele Dokumente – etwa Grundbuchauszug, Pläne oder Unterlagen der Gebäudeversicherung – können mit einer Vollmacht aber auch durch einen beauftragten Immobilienvermarkter bestellt werden. Bei einem Verkaufsmandat prüfen wir gemeinsam, was vorhanden ist, und organisieren fehlende Unterlagen.
Quellen und weiterführende Informationen
- ch.ch: Informationen über Bauland und Grundstück
- Kantonales Grundbuchamt Bern: GRUDIS public
- Kanton Bern: ÖREB-Kataster
- Gebäudeversicherung Bern: Bestellung Policenkopie
- GEAK: Was ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone?
- Unser Beitrag: Fehlende Unterlagen beim Hausverkauf
Verkauf vorbereiten mit Schärer Immobilien
Wir prüfen Ihre vorhandenen Unterlagen, beschaffen fehlende Dokumente und erstellen eine vollständige Verkaufsdokumentation – für Häuser, Wohnungen und Renditeobjekte im Berner Seeland.
Über den Autor: Noah Schärer ist Inhaber und Geschäftsführer der Schärer Immobilien AG in Lyss. Der Betriebsökonom FH mit Hintergrund im Banking hat einen CAS in Immobilienbewertung, ist Mitglied des Schweizerischen Immobilienschätzer-Verbands (SIV) und begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer im Berner Seeland bei Verkauf, Bewertung und Finanzierungsfragen.