Trennung & Scheidung

Immobilie bei Scheidung oder Trennung: fair bewerten und klar entscheiden

Ob verheiratet oder nicht: Bei einer Trennung muss geklärt werden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschieht. Wir liefern eine neutrale Bewertung, prüfen die Tragbarkeit einer Übernahme und begleiten auf Wunsch einen diskreten Verkauf.

Kurz erklärt: Für die gemeinsame Immobilie bei Scheidung oder Trennung gibt es drei Wege: Eine Partei übernimmt, die Liegenschaft wird verkauft oder sie bleibt vorübergehend im gemeinsamen Eigentum. Grundlage für jede Variante ist ein neutraler, nachvollziehbarer Verkehrswert – und bei einer Übernahme die Frage, ob die Finanzierung allein tragbar ist.

Ihre Möglichkeiten

Was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen kann

Welche Lösung für die Immobilie bei Scheidung oder Trennung passt, hängt von Einkommen, Eigenmitteln, der Wohnsituation der Kinder und dem Wunsch nach einem klaren Neuanfang ab.

Luftaufnahme Lyss Zentrum mit Wohn- und Geschäftshäusern

Übernahme durch eine Partei

Eine Partei übernimmt die Immobilie und zahlt die andere aus. Die Bank prüft, ob die Hypothek mit einem Einkommen tragbar ist – oft der entscheidende Punkt.

Verkauf

Der Erlös wird nach Abzug von Hypothek, Kosten und allfälligen Rückzahlungen aufgeteilt. Ein strukturierter, auf Wunsch diskreter Verkauf schafft Klarheit für beide.

Vorübergehend gemeinsam behalten

Zum Beispiel bis die Kinder die Schule abgeschlossen haben. Das braucht klare Regeln zu Kosten, Nutzung und dem späteren Verkauf oder der Übernahme.

Ablauf

So unterstützen wir Sie

01

Vertrauliches Erstgespräch

Wir klären die Ausgangslage, die Eigentumsverhältnisse und was beide Parteien brauchen – sachlich und diskret.

02

Neutrale Bewertung

Wir ermitteln den Verkehrswert nachvollziehbar und unabhängig. Das schafft eine Grundlage, die beide Seiten akzeptieren können.

03

Tragbarkeit prüfen

Soll eine Partei übernehmen, prüfen wir Eigenmittel und Tragbarkeit und klären die Finanzierung mit unserem Bankennetzwerk.

04

Varianten gegenüberstellen

Wir zeigen auf, was Übernahme oder Verkauf finanziell bedeuten – inklusive Hypothek, Kosten und möglicher Rückzahlungen.

05

Verkauf begleiten

Bei einem Verkauf übernehmen wir Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen, damit Sie sich nicht zusätzlich belasten müssen.

06

Abschluss

Wir koordinieren mit Notariat, Bank und – falls gewünscht – mit Ihren Anwältinnen oder Anwälten bis zur Übergabe.

Gut zu wissen

Immobilie bei Scheidung oder Trennung: worauf Sie achten sollten

  • Neutraler Wert: Eine Bewertung, die von beiden Parteien akzeptiert wird, verhindert langwierige Diskussionen über den Anrechnungswert.
  • Tragbarkeit: Banken rechnen mit einem kalkulatorischen Zinssatz. Was zu zweit tragbar war, ist mit einem Einkommen oft knapp – das sollte früh geprüft werden.
  • Vorsorgegelder: Wurden Pensionskassengelder für das Wohneigentum vorbezogen, müssen diese bei einem Verkauf grundsätzlich an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden – ausser der Erlös wird innert Frist wieder in selbst genutztes Wohneigentum investiert oder die Person ist bereits pensioniert.
  • Grundstückgewinnsteuer: Wird die Immobilie im Rahmen der Scheidung von einem Ehegatten auf den anderen übertragen, kann die Steuer im Kanton Bern aufgeschoben werden, sofern beide zustimmen. Dieser Aufschub gilt nur für Ehegatten. Bei einem Verkauf an Dritte fällt die Steuer an.
  • Hypothek und Solidarhaftung: Solange beide im Kreditvertrag stehen, haften in der Regel beide. Bei einer Übernahme muss die Bank der Entlassung zustimmen.

Güter- und scheidungsrechtliche Fragen klären Anwältin, Anwalt oder Mediation. Wir liefern die immobilienbezogenen Grundlagen – unsere Einschätzungen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verheiratet oder nicht

Was bei unverheirateten Paaren anders ist

Immer mehr Paare kaufen gemeinsam Wohneigentum, ohne verheiratet zu sein. Die Fragen bei einer Trennung sind im Grundsatz dieselben: Wert, Übernahme oder Verkauf, Tragbarkeit. Rechtlich und steuerlich gibt es aber wichtige Unterschiede:

  • Kein Güterrecht: Massgebend ist, wem die Immobilie gemäss Grundbuch gehört – meist beiden je zur Hälfte im Miteigentum – und was Sie vertraglich vereinbart haben, etwa in einem Konkubinatsvertrag. Wer mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte das belegen können.
  • Kein Vorsorgeausgleich: Pensionskassengelder werden nicht geteilt. Wer einen Vorbezug für das Wohneigentum bezogen hat, muss ihn bei einem Verkauf grundsätzlich selbst zurückzahlen oder wieder in selbst genutztes Wohneigentum investieren.
  • Steuern bei einer Übernahme: Übernimmt eine Person den Anteil der anderen, gilt das steuerlich grundsätzlich als Verkauf dieses Anteils. Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer können anfallen – einen Aufschub wie bei Ehegatten gibt es nicht.
  • Hypothek: Auch hier haften in der Regel beide gegenüber der Bank, bis diese eine Partei aus dem Kreditvertrag entlässt.

Wir begleiten verheiratete und unverheiratete Paare gleichermassen. Für die rechtliche und steuerliche Beurteilung ziehen Sie am besten eine Anwältin, einen Anwalt, das Notariat oder eine Steuerfachperson bei.

Warum Schärer Immobilien

Sachlich, diskret und für beide Seiten nachvollziehbar

Eine Trennung ist emotional belastend. Umso wichtiger sind klare Zahlen und eine Ansprechperson, die ruhig und strukturiert vorgeht. Auf Wunsch arbeiten wir im Auftrag beider Parteien und erklären die Bewertung beiden gleichermassen.

Mit der Mitgliedschaft im Schweizerischen Immobilienschätzer-Verband (SIV), dem CAS Immobilienbewertung und Erfahrung aus dem Banking verbinden wir Bewertung, Finanzierung und Verkauf aus einer Hand.

Lara Schärer, Lukas Pauli und Noah Schärer im Gespräch am Besprechungstisch der Schärer Immobilien AG in Lyss

Unsere Leistungen bei Scheidung oder Trennung

  • Neutrale Verkehrswertschätzung
  • Tragbarkeitsprüfung bei einer Übernahme
  • Variantenvergleich Übernahme oder Verkauf
  • Diskreter, strukturierter Verkauf
  • Koordination mit Bank, Notariat und Anwälten

Häufige Fragen

Fragen zur Immobilie bei Scheidung oder Trennung

Wer bestimmt den Wert der Immobilie bei Scheidung oder Trennung?

Die Parteien können sich auf einen Wert einigen. Häufig wird dafür eine unabhängige Verkehrswertschätzung erstellt, die beide akzeptieren. Im Streitfall kann auch ein Gericht eine Schätzung anordnen.

Eine ausführliche Verkehrswertschätzung mit schriftlichem Gutachten beginnt bei CHF 1’800.– (exkl. MWST). Eine Marktwertschätzung für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung inklusive Besichtigung erhalten Sie ab CHF 690.– (exkl. MWST). Welche Variante passt, klären wir im Erstgespräch.

Das hängt vor allem von der Tragbarkeit ab: Die Wohnkosten dürfen nach den Regeln der Banken rund einen Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Wir prüfen das mit Ihnen und klären die Finanzierung mit passenden Partnern. Mehr zur Finanzierungsberatung.

Bei einem Verkauf grundsätzlich ja. Ausnahmen gelten, wenn der Erlös innert Frist wieder in selbst genutztes Wohneigentum investiert wird oder wenn die Person bereits pensioniert ist. Die Details regeln die Vorsorgeeinrichtung und das Scheidungsrecht – lassen Sie dies fachlich prüfen.

Ja, auf Wunsch. Gerade bei der Bewertung ist es sinnvoll, wenn beide Parteien den Auftrag gemeinsam erteilen. So ist das Ergebnis für beide nachvollziehbar.

Ja, die Fragen sind im Grundsatz dieselben: Welchen Wert hat die Immobilie, kann eine Person übernehmen oder wird verkauft? Rechtlich zählen bei unverheirateten Paaren aber die Eigentumsanteile im Grundbuch und Ihre Vereinbarungen, nicht das Güterrecht. Auch steuerlich gibt es Unterschiede. Wir begleiten Sie genauso neutral und strukturiert.

Solange beide im Kreditvertrag stehen, haften in der Regel beide gegenüber der Bank – auch wenn nur noch eine Person in der Immobilie wohnt. Übernimmt eine Partei, muss die Bank zustimmen, die andere aus der Haftung zu entlassen. Deshalb gehört die Tragbarkeitsprüfung früh auf den Tisch.

Klarheit für den nächsten Schritt

Ob Scheidung oder Trennung: Im vertraulichen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und zeigen die möglichen Wege auf – sachlich und diskret.

Lieber per E-Mail? Schreiben Sie uns an info@schaerer-immo.ch.