Kostenloser Ratgeber für Erbinnen und Erben
Elternhaus und Erbe: der Ratgeber für den Kanton Bern
Wenn die Eltern sterben, bleibt oft ein Haus zurück, voller Erinnerungen und voller Fragen. Wer entscheidet? Was ist es wert? Kann eines der Kinder übernehmen und welche Steuern fallen an?
Unser Ratgeber gibt Ihnen auf 32 Seiten Orientierung, von den ersten Wochen bis zur Erbteilung. Mit Modellrechnungen, Checklisten und den Steuerregeln im Kanton Bern. Kostenlos als PDF.
Inhalt
Was Sie im Ratgeber finden
Elf Kapitel und drei Anhänge, geschrieben für Erbinnen und Erben ohne Fachwissen. Die Beispiele sind vereinfacht, aber durchgerechnet, damit Sie die Grössenordnungen einschätzen können.
Die ersten Wochen
Was sofort zu tun ist, was warten kann und wie Sie das leere Haus sichern.
Wer erbt und wer entscheidet
Erbfolge, Pflichtteil und warum die Erbengemeinschaft bis zur Teilung gemeinsam entscheidet.
Was ist das Elternhaus wert?
Verkehrswert, amtlicher Wert und welche Bewertung in Ihrer Situation passt.
Übernehmen, verkaufen oder vermieten
Die Möglichkeiten im Vergleich, mit Modellrechnung zur Auszahlung der Geschwister und zur Frage, ob die Bank mitträgt.
Steuern im Kanton Bern
Erbschafts-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer verständlich erklärt, mit Beispielen.
Checklisten und Arbeitsblatt
Unterlagenliste, Begriffe und ein Arbeitsblatt für die Erbengemeinschaft zum Ausdrucken.
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- 32 Seiten, Stand Oktober 2026
- Checklisten und Arbeitsblatt zum Ausdrucken
- Kostenlos und unverbindlich
Der Ratgeber ersetzt keine Beratung durch Notariat, Steuerfachperson oder Anwältin. Er hilft Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen.
Über den Autor
Geschrieben von Noah Schärer
Noah Schärer ist Inhaber und Geschäftsführer der Schärer Immobilien AG in Lyss, Betriebsökonom FH mit CAS Immobilienbewertung und Mitglied des Schweizerischen Immobilienschätzer-Verbands SIV. Als Immobilienbewerter und Makler im Berner Seeland begleitet er regelmässig Erbengemeinschaften.
Möchten Sie über Ihre Situation sprechen? Das erste Gespräch ist kostenlos. Mehr zu unserer Begleitung lesen Sie unter Immobilie im Erbfall.