Ratgeber

Steuern & Recht

Grundstückgewinnsteuer, Grundbuch, Dienstbarkeiten und rechtliche Grundlagen rund um Immobilien im Kanton Bern – verständlich eingeordnet.

Grafik: Wespennest entdeckt – wer zahlt bei Einfamilienhaus, Mietwohnung und Stockwerkeigentum?

Wespennest am Haus: Wer zahlt die Entfernung?

Wespennest im Storenkasten oder unter dem Dach: Im Einfamilienhaus zahlt der Eigentümer, in der Mietwohnung meist der Vermieter, im Stockwerkeigentum oft die Gemeinschaft. Was Mietrecht, Reglement und Police dazu sagen.

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Immobilienentscheidungen sind individuell. Gerne besprechen wir Ihre Ausgangslage persönlich und zeigen Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte rund um Verkauf, Bewertung, Beratung oder Finanzierung auf.