Grundstückgewinnsteuer-Rechner Kanton Bern
Wann der Rechner nicht reicht
- Geerbt oder geschenkt: Als Erwerbspreis gilt der amtliche Wert beim Erbgang oder bei der Schenkung, ausser die belegten Anlagekosten der Eltern waren höher. Die Besitzdauer der Eltern zählt mit. Tragen Sie deren Kaufjahr ein.
- Ersatzbeschaffung: Kaufen Sie innert angemessener Frist wieder selbst genutztes Wohneigentum, wird die Steuer ganz oder teilweise aufgeschoben. Das rechnet unser Nettoerlös-Rechner.
- Andere Anteile: Gehört die Liegenschaft nicht allen zu gleichen Teilen, rechnet der Nettoerlös-Rechner bei zwei Personen mit Ihren Anteilen.
- Verlust oder mehrere Verkäufe: Ein Verlust kann unter Umständen mit Gewinnen aus anderen Verkäufen im Kanton Bern verrechnet werden.
- Geschäftsvermögen, Firmen, Landwirtschaft: Hier gelten andere Regeln. Der Rechner gilt für Privatpersonen.
Grundlage: Steuergesetz des Kantons Bern, Tarif und Steueranlagen 2026. Die Berechnung dient der Orientierung, verbindlich ist die Veranlagung der Steuerverwaltung. Für Ihren Fall empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung oder dem Notariat.