Rechner Eigenmietwert ab 2029
Ab 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert auf dem selbst bewohnten Eigenheim weg. Gleichzeitig entfallen der Abzug für Unterhalt und weitgehend der Abzug der Hypothekarzinsen. Vier Angaben genügen für eine Modellrechnung.
So gehen Sie vor
- Kanton wählen, dann Eigenmietwert und Hypothek aus der letzten Steuerveranlagung übernehmen.
- Zinssatz und Art des Unterhaltsabzugs wählen.
- Grenzsteuersatz schätzen; im Zweifel den Vorschlag stehen lassen.
Diese Unterlagen helfen: Letzte Steuerveranlagung, Hypothekarvertrag. Bei Begriffen mit dem Zeichen i finden Sie eine Erklärung.