Rechner Eigenmietwert ab 2029

Ab 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert auf dem selbst bewohnten Eigenheim weg. Gleichzeitig entfallen der Abzug für Unterhalt und weitgehend der Abzug der Hypothekarzinsen. Vier Angaben genügen für eine Modellrechnung.

So gehen Sie vor
  1. Kanton wählen, dann Eigenmietwert und Hypothek aus der letzten Steuerveranlagung übernehmen.
  2. Zinssatz und Art des Unterhaltsabzugs wählen.
  3. Grenzsteuersatz schätzen; im Zweifel den Vorschlag stehen lassen.

Diese Unterlagen helfen: Letzte Steuerveranlagung, Hypothekarvertrag. Bei Begriffen mit dem Zeichen i finden Sie eine Erklärung.

Ihre Zahlen heute (pro Jahr)
Steht in der Steuererklärung unter Liegenschaften
Steuer auf dem letzten verdienten Franken, Bund, Kanton und Gemeinde zusammen. Im Seeland bei mittleren Einkommen meist 25 bis 35 Prozent. Genau: Im Steuerrechner des Bundes Ihr steuerbares Einkommen einmal normal und einmal mit 1’000 CHF mehr rechnen; die Differenz der Steuer geteilt durch 10 ist Ihr Grenzsteuersatz in Prozent.
Weitere Liegenschaften
Geplante Sanierung
Dach, Fassade, Heizung, Küche, Bad. Nur werterhaltender Unterhalt ist heute abziehbar.
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